AGB

Allgemeine Geschäfts­bedingungen der Limelight Veranstaltungs­technik GmbH ("Limelight")

1. Haftung

a. Limelight haftet für unmittelbare oder mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden und /oder Verschuldens beim Vertragsabschluss durch Pflichtverletzung Limelights oder ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte oder die nach § 309 Ziffer 7 BGB bleibt ebenso unberührt, wie andere Fälle gesetzlicher Gefährdungshaftung. Ist Limelight zum Schadenersatz verpflichtet, haftet sie höchstens auf den Betrag, der dem vereinbarten Entgelt entspricht. Besteht nach dieser Vereinbarung kein oder nur ein eingeschränkter Anspruch gegen Limelight, so stellt der Kunde Limelight und /oder ihre Erfüllungsgehilfen insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
b. Der Kunde haftet Limelight für alle Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen und /oder seine Gäste und/oder das Hallenpersonal Limelight und /oder Erfüllungsgehilfen Limelight und /oder den Erfüllungsgehilfen Limelights zufügt.

2. Unberechtigter Rücktritt vom oder Kündigung des Vertrags durch den Kunden

Tritt der Kunde ohne rechtfertigenden Grund vom Vertrag zurück und/ oder kündigt er ihn, ohne dazu berechtigt zu sein, schuldet er Limelight das vereinbarte Entgelt unter Abzug der nachweislich ersparten Aufwendungen Limelights. Limelight wird sich in einem solchen Fall angemessen bemühen, durch anderweitige Verwendung der freigewordenen Ressourcen den Schaden zu mindern.

3. Besondere Vereinbarungen für die Installation und Bedienung von Geräten bei Veranstaltungen

Installation und Bedienung der Geräte erfolgen nach den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten, technischen Möglichkeiten und nach den Anweisungen des Leiters der Veranstaltung, der Limelight rechtzeitig namhaft zu machen ist. Im Übrigen gelten die Vereinbarungen der Parteien. Zugesagte Auf- und Abbauzeiten gelten nur annähernd.

4. Besondere Vereinbarungen im Fall der Vermietung von Geräten und anderen beweglichen Sachen

Die Miete wird nach ganzen Tagen berechnet, sodass jeder angebrochene Kalendertag als ganzer Tag gilt. Ein vereinbarter und /oder auf dem Lieferschein genannter Rückgabe -Termin ist ein Fixtermin, durch dessen Nichteinhaltung der Kunde in Verzug gerät. In diesem Fall entspricht der Verzugsschaden mindestens der vereinbarten Tagesmiete, wobei Limelight vorbehalten bleibt, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde ist verpflichtet, gemietete Sachen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und vorhandene Mängel zu rügen, anderenfalls gilt die Mietsache als vertragsgemäß geliefert. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn der Veranstaltung in der vorgesehenen Installation zu erproben. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Mietsache Dritten zu überlassen. Der Kunde hat die Mietsache schonend zu verwenden und haftet für alle Schäden die der Mietsache zugefügt werden und die nicht auf ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch beruhen. Dem Kunden wird geraten, angemessenen Versicherungsschutz zu erwerben. Die gemieteten Sachen dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden, auf Verlangen Limelights wird er spätestens bei Vertragsabschluss über die von ihm beabsichtigte Verwendung Auskunft geben. Limelight haftet nicht für fremde Sachen, die bei der Rückgabe der Mietsache oder in diesen in den Besitz von Limelight gelangt sind Mit Rücknahme der Mietsache ist kein Anerkenntnis Limelights verbunden, dass der zurückgegebene Gegenstand mangelfrei ist, vielmehr kann Limelight innerhalb einer angemessenen Frist und vor weiterer Vermietung der Sache diese auf Mängelfreiheit untersuchen und gegebenenfalls Schadenersatzansprüche erheben. Verbrauchsmaterial (wie z.B. Nebelflüssigkeit etc) und unbrauchbar gewordene Scheinwerferbirnen wird dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

5. Zahlungsverkehr

Die Fälligkeit von Zahlungen ergibt sich aus der Rechnung und ist vom Kunden einzuhalten, es sei denn, es seien schriftlich anderweitige Zahlungsbedingungen vereinbart worden. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche von Limelight schriftlich anerkannt wurden oder rechtskräftig festgestellt wurden.

6. Eigentumsvorbehalt

Bei Verträgen mit Verbrauchern behält Limelight sich das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf unsere Ware, sowie eine etwaige Beschädigung oder Vernichtung unverzüglich mitzuteilen, wie auch seinen eigenen Wohnsitzwechsel. Limelight ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere im Falle des Zahlungsverzuges oder bei der Verletzung einer Pflicht nach diesen AGB oder des Einzelvertrages vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang, soweit sie ihm verkauft wurde, zu veräußern. Er tritt Limelight bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Veräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Limelight nimmt die Abtretung schon mit Vertragsschluss an und ist berechtigt, die Abtretung offen zu legen und die abgetretene Forderung selbst einzuziehen, falls der Kunde in Zahlungsverzug geraten ist. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für Limelight. Erfolgt eine Verarbeitung mit nicht im Eigentum Limelights stehenden Sachen, so erwirbt Limelight an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von Limelight gelieferten Sachen zu den sonstigen verarbeiteten Sachen. Dasselbe gilt, wenn die Ware Limelights mit anderen Sachen vermischt wird.

7. Sonstiges

a. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen,
b. Leistungs- und Erfüllungsort ist Gilching,
c. Der Transport und die Versendung von Waren oder Mietsachen erfolgt unabhängig von der Regelung der Kostentragung stets auf Gefahr des Kunden, auch wenn Limelight den Transport selbst durchführt,
d. Angaben auf Zeichnungen, Ablichtungen sowie solche Maße und Gewichte betreffend, die Limelight dem Kunden überlässt, sind immer nur annähernd gemeint. Dem Kunden obliegt es, alle zivilrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen selbst zu schaffen, insbesondere behördliche Genehmigungen (z.B. baubehördliche Genehmigungen) zu beschaffen.
e. Gerichtsstand ist für Kunden, die Vollkaufleute sind, ausschließlich das Landgericht, München (Amtsgericht München, Landgericht München I)
f. Limelight schließt Verträge jedweder Art nur zu diesen Bedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Abweichungen von diesem Schriftformerfordernis bedürfen ebenfalls der Schriftform. Stellt ein Kunde selbst Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten seine Bedingungen nur, wenn sie mit denen Limelights übereinstimmen oder für Limelight günstiger sind,
g. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen Lücken herausstellen, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Klausel soll durch eine angemessene andere ersetzt werden, die den mit der unwirksamen Klausel verfolgten wirtschaftlichen Vorstellungen am nächsten kommt, eine Lücke soll durch eine Regelung gefüllt werde, wie sie die Parteien getroffen hätten, wenn sie den Punkt bedacht hätten.